Turnierordnung Schach-Frauen-Regionalliga
Diese Turnierordnung tritt zur Saison 2007/2008 laut einstimmigem Beschluss
der Kommission für Frauenschach vom 14.01.2007 in Kraft und ersetzt
die Ordnungsbestimmungen für die Austragung der Kämpfe in der
Schach-Frauen-Regionalliga.
1. Austragung
1.1
Diese Turnierordnung regelt die Austragung der Kämpfe in der Frauen-Regionalliga.
1.2
Die Regionalliga spielt in sechs Gruppen. Jede Gruppe besteht aus sechs
Mannschaften, die ein Rundenturnier spielen.
1.3
Die Gruppen werden nach geographischen Gesichtspunkten ohne zwangsläufige
Berücksichtigung von Ländergrenzen festgelegt. Vereinen in Randlagen
werden nach Möglichkeit mehr Heim- als Auswärtsspiele zugeordnet.
1.4
Ein Fahrtkostenausgleich erfolgt nicht.
1.5
Zur Deckung der Kosten für die Staffelleitung wird ein Startgeld erhoben.
Das Startgeld ist gleichzeitig mit der Abgabe der Mannschaftsmeldung zu
überweisen.
2. Wertung
2.1
Die Mannschaften spielen an vier Brettern eine einfache Spielrunde.
2.2
Es gilt folgende Wertung:
-
mehr als 2 Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte
-
zwei Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt
-
weniger als 2 Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte
3. Auf- und Abstieg
3.1
Aufstieg in die 2. Frauen-Bundesliga
Die
sechs Gruppensieger steigen in die 2. Frauen-Bundesliga auf. Falls eine
Mannschaft nicht aufsteigen kann, weil der Verein bereits in der 2. Frauen-Bundesliga
vertreten ist, steigt die nächstplatzierte Mannschaft dieser Gruppe
auf.
3.2
Aufstieg in die Schach-Frauen-Regionalliga
Die
zwölf Aufsteiger in die Schach-Frauen-Regionalliga werden auf Länderebene
ermittelt. Freiwerdende Plätze kann der Turnierleiter der Schach-Frauen-Regionalliga
vergeben.
3.3
Abstieg aus der Schach-Frauen-Regionalliga
Aus
jeder Gruppe steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in die jeweilige
Länderebene ab.
4. Stichkämpfe
4.1
Gibt es nach Abschluss einer Spielzeit punktgleiche Mannschaften in einer
Gruppe, so entscheidet die Brettpunktwertung. Ergibt auch diese Gleichstand
müssen bei Plätzen, die über Auf- oder Abstieg entscheiden,
Stichkämpfe gespielt werden.
4.2
Handelt es sich um zwei punktgleiche Mannschaften, wird ein Stichkampf
gespielt. Die Paarungen werden ausgelost. Endet der Stichkampf punktgleich,
wird die Berliner Wertung angewandt. Entsteht auch danach Gleichstand,
werden zwei Blitzwettkämpfe (Bedenkzeit 5 Minuten je Spielerin/Partie)
mit unveränderteren Mannschaftsaufstellungen gespielt. Bei unentschiedenem
Ausgang nach Mannschafts- und Brettpunkten werden die Blitzwettkämpfe
bis zur Entscheidung fortgesetzt. Die Farbverteilung wird vor dem ersten
Blitzwettkampf ausgelost und wechselt anschließend.
4.3
Handelt es sich um drei oder mehr punktgleiche Mannschaften, wird ein Rundenturnier
gespielt. Kommen in einem einrundigen Stichkampfturnier wieder mehrere
Mannschaften punktgleich an die Spitze, wird in der Reihenfolge Brettpunkte
der Stichkämpfe, Berliner Wertung aller Stichkämpfe, Los entschieden.
4.4
Bei den übrigen Plätzen werden bei Gleichstand der Brettpunkte
die Plätze geteilt.
5. Spielberechtigung
5.1
Für jede Spielerin muss ein Eintrag in der Mitgliederliste des Deutschen
Schachbundes e. V. (DSB) bestehen. Für Spielerinnen ohne Eintrag hat
vom zuständigen Schachverband eine vorläufige Spielberechtigung
vorzuliegen, für die zum nächstmöglichen Termin eine nachträgliche
Eintragung zu erfolgen hat.
5.2
Eine Spielerin ist nur für einen Verein spielberechtigt, in dessen
Mitgliederliste sie eingetragen ist; Ausnahme: Gastspielerinnen.
5.3
Es dürfen pro Runde nur zwei Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung
eingesetzt werden.
5.4
Der Einsatz einer nicht startberechtigten Spielerin hat den Verlust des
gesamten Mannschaftskampfes mit der Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge.
Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spielerinnen
ihre Partie verloren. Eine Spielerin gilt dann als zu tief eingesetzt,
wenn in ihrer Mannschaft vor ihr eine Spielerin mit einer höheren
Ranglistennummer eingesetzt wurde.
5.5
Die gemeldeten nichtdeutschen Spielerinnen dürfen ohne Einschränkung
eingesetzt werden.
5.6
Fehlt eine Spielerin, so müssen die Ersatzspielerinnen in der gemeldeten
Rangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden.
Zulässig ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spielerinnen
ein Offenlassen einzelner Bretter. Es müssen mindestens zwei Spielerinnen
zu einem Mannschaftskampf antreten.
6. Hinweise zu Gastspielgenehmigungen
6.1
Die Erteilung einer Gastspielgenehmigung ändert nicht die Vereinzugehörigkeit.
Wenn ein Verein für eine Spielerin eine Gastspielgenehmigung erteilt,
bleibt diese Spielerin weiterhin Vereinsmitglied und startet in Einzelmeisterschaften,
den allgemeinen Mannschaftskämpfen und gegebenenfalls der Jugend als
Vertreterin ihres Heimatvereins. Die Spielerin, die von ihrem Verein eine
Gastspielgenehmigung für einen anderen Verein erhält, ist im
Bereich der Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (einschließlich Pokal-
und Blitzmannschaftsmeisterschaft) nur noch für diesen Verein spielberechtigt.
6.2
Die Erteilung einer Gastspielgenehmigung erfolgt immer für ein Spieljahr.
Frau kann nur in einem Verein Gastspielerin sein. Die Gastspielgenehmigung
ist im Original (bei Reservespielerinnen von Teams der Frauen-Bundesligen
als Kopie) mit der Rangliste an den Leiter der Frauen-Regionalliga einzusenden.
6.3
Gastspielgenehmigungen werden nur anerkannt, wenn der gastgebende Verein
selbst keine Mannschaft in der Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga,
Frauen-Regionalliga gemeldet hat.
6.4
Gastspielerinnen, deren Gastspielgenehmigung für die Frauen-Regionalliga
noch nicht vorliegt, sind in der Frauen-Regionalliga (noch) nicht spielberechtigt.
7. Ersatzgestellung in weiteren Mannschaften
7.1
Ist ein Verein mit zwei Mannschaften in der Frauen-Regionalliga vertreten,
so sind die Spielerinnen in zwei getrennten Ranglisten zu melden. Nur die
Ersatzspielerinnen können in beiden Teams aufgelistet werden. Nach
ihrem ersten Einsatz in einer dieser Mannschaften ist der Einsatz in der
anderen Mannschaften nicht mehr möglich.
7.2
Ist ein Verein in der Frauen-Bundesliga und/oder 2. Frauen-Bundesliga sowie
in der Frauen-Regionalliga vertreten, können die Spielerinnen der
Frauen-Regionalliga in der Frauen-Bundesliga und/oder der 2. Frauen-Bundesliga
als Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Sie sind dann am gleichen Wochenende
und bei Verlegung von Wettkämpfen an dem nach dem Spielplan gleichen
Termin für die Frauen-Regionalligamannschaft nicht spielberechtigt.
8. Mannschaftsmeldungen
8.1
Die Mannschaftsmeldungen (Ranglisten) sind zum jeweils festgesetzten Termin
dem Turnierleiter der Frauen-Regionalliga einzureichen.
8.2
Die Ranglisten haben zu enthalten:
-
Name des Vereins,
-
Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Spiellokals,
-
Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr. und Emailadresse der/des 1. Vorsitzende/n,
-
Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr. und Emailadresse der/des Mannschaftsführer/in,
-
Sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Spielerpassnummer der zu der Mannschaft
gehörenden Spielerinnen in nummerierter Rangfolge
8.3
Eine Rangliste umfasst vier Stammspielerinnen und bis zu acht Ersatzspielerinnen.
8.4
Von den gemeldeten Spielerinnen dürfen bis zu acht Spielerinnen Gastspielerinnen
sein
8.5
Nach dem Meldeschlusstermin kann eine Rangfolge nicht verändert werden.
Es kann keine Spielerin nachgemeldet werden. Die gemeldete Rangfolge gilt
auch für alle Stich- bzw. Auf- und Abstiegskämpfe.
9. Spieltermine, Spielpaarungen
9.1
Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist Gastgeberin. Sie hat an
den Brettern mit ungerader Zahl schwarz. Dieses gilt auch, wenn an einem
anderen Ort gespielt wird.
9.2
Mit Ausnahme der letzten Runde kann der reisende Verein (sofern die Straßenentfernung
zum Gastgeber mehr als 150 km beträgt) bis spätestens acht Wochen
vor dem Kampf (vier Wochen vor der 1. Runde) verlangen, dass der Spielbeginn
am Regelspieltermin bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorgezogen
wird. Neben der/m gegnerischen Mannschaftsführer/in ist der/die Gruppenleiter/in
hierüber zu informieren. Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien
ist nicht gestattet.
9.3
Ein Mannschafskampf kann einvernehmlich vorverlegt werden. Terminverlegungen
müssen spätestens zwei Wochen vor dem neuen Termin dem/der jeweiligen
Gruppenleiter/in zur Genehmigung gemeldet werden. In der letzten Runde
ist eine Verlegung grundsätzlich nicht möglich.
10. Bedenkzeit, Spieldauer
10.1
Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge. Nach der
Zeitkontrolle erhält jede Spielerin für die verbleibenden Züge
eine weitere Stunde zu ihrer vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt.
Die Gesamtspieldauer beträgt sechs Stunden ohne zwischenzeitliche
Unterbrechung.
10.2
Regelspielbeginn ist Sonntag um 10.00 Uhr
11. Ergebnismeldung
11.1 Der gastgebende Mannschaftsführer
meldet das Mannschaftsergebnis am Spieltag bis 18.00 Uhr mittels Email
oder AB/Fax an den Turnierleiter und
an
die/den jeweilige/n Gruppenleiter/in die Einzelergebnisse per Spielberichtskarte
(von beiden Mannschaftsführern unterschrieben) und die Original-Partieformulare
aller acht Spielerinnen oder in begründeten Fällen gut leserliche
vollständige Abschriften bis zum nächsten Tag (Datum des Poststempels).
11.2
Bei verspäteter oder unvollständiger Meldung wird eine Geldbuße
von 5,-- € erhoben.
12. Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier
12.1
Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihrem Kampf mit 0:4. Zusätzlich
wird vom Gruppenleiter/in eine Geldbuße in Höhe von 50,-- €
verhängt.
12.2
In Ausnahmefällen „Höhere Gewalt“ kann der Turnier/Gruppenleiter
einen neuen Spieltermin ansetzen.
12.3
Eine Mannschaft, die zu mehr als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten
ist, scheidet aus der Frauen-Regionalliga aus. Sie steigt in die Landesebene
ab. Die erzielten Ergebnisse werden annulliert. Zusätzlich wird vom/von
der Gruppenleiter/in eine Geldbuße in Höhe von 100,-- €
verhängt.
13. Verfahren beim Zurückziehen von Mannschaften
13.1
Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger. Mannschaften die
sich nach dem 30. Juni zurückziehen, zahlen eine Geldbuße in
Höhe von 100,-- €.
13.2
Scheidet eine Mannschaft nach der Auslosung aus, bleibt ihr Platz unbesetzt.
Am Ende der Spielzeit vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.
14. Turnierleitung
14.1
Die Kommission für Frauenschach des Deutschen Schachbundes e. V. bestimmt
für die Frauen-Regionalliga den Turnierleiter. Der Turnierleiter kann
Gruppenleiter einsetzen.
14.2
Es sind keine Schiedsrichter vorgesehen. Die Mannschaftsführer übernehmen
die Wettkampfleitung
15. Bußen, Maßregelungen
15.1
Der/die Gruppenleiter/in können gegenüber Einzelspielerinnen,
Funktionären und Mannschaftsführer/innen wegen Verstoßes
gegen die Turnierordnung und wegen unsportlichen Verhaltens die nach den
FIDE-Schachregeln vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.
15.2
Der Turnierleiter kann darüber hinaus Geldbußen bis zu 250,--
€ verhängen.
16. Protest und Berufung
16.1
Gegen die Entscheidung des Gruppenleiters kann Protest beim Turnierleiter
erhoben werden.
16.2
Der Protest muss innerhalb von 8 Tagen (Datum des Poststempels) schriftlich
eingelegt werden. Er muss den Sachverhalt und eine Begründung enthalten.
16.3
Gleichzeitig mit dem Protest ist die Zahlung der Protestgebühr von
100,-- € nachzuweisen. Sind Protest oder Protestgebühr zu spät
abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.
16.4
Der Turnierleiter entscheidet über die Erstattung oder den Verfall
der Protestgebühr.
16.5
Vereinnahmte Prostestgebühren werden nach Abzug der Kosten zur Abdeckung
der Verwaltungskosten herangezogen.
16.6
Die Entscheidung des Turnierleiters ist unanfechtbar; der ordentliche Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
Diese Turnierordnung tritt zur Saison 2007/2008 laut einstimmigem Beschluss
der Kommission für Frauenschach vom 14.01.2007 in Kraft.
-Ende-