Turnierordnung Schach-Frauen-Regionalliga

Diese Turnierordnung tritt zur Saison 2007/2008 laut einstimmigem Beschluss der Kommission für Frauenschach vom 14.01.2007 in Kraft und ersetzt die Ordnungsbestimmungen für die Austragung der Kämpfe in der Schach-Frauen-Regionalliga.

1. Austragung

1.1 Diese Turnierordnung regelt die Austragung der Kämpfe in der Frauen-Regionalliga.
1.2 Die Regionalliga spielt in sechs Gruppen. Jede Gruppe besteht aus sechs Mannschaften, die ein Rundenturnier spielen.
1.3 Die Gruppen werden nach geographischen Gesichtspunkten ohne zwangsläufige Berücksichtigung von Ländergrenzen festgelegt. Vereinen in Randlagen werden nach Möglichkeit mehr Heim- als Auswärtsspiele zugeordnet.
1.4 Ein Fahrtkostenausgleich erfolgt nicht.
1.5 Zur Deckung der Kosten für die Staffelleitung wird ein Startgeld erhoben. Das Startgeld ist gleichzeitig mit der Abgabe der Mannschaftsmeldung zu überweisen.

2. Wertung

2.1 Die Mannschaften spielen an vier Brettern eine einfache Spielrunde.
2.2 Es gilt folgende Wertung:
- mehr als 2 Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte
- zwei Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt
- weniger als 2 Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte

3. Auf- und Abstieg

3.1 Aufstieg in die 2. Frauen-Bundesliga
Die sechs Gruppensieger steigen in die 2. Frauen-Bundesliga auf. Falls eine Mannschaft nicht aufsteigen kann, weil der Verein bereits in der 2. Frauen-Bundesliga vertreten ist, steigt die nächstplatzierte Mannschaft dieser Gruppe auf.
3.2 Aufstieg in die Schach-Frauen-Regionalliga
Die zwölf Aufsteiger in die Schach-Frauen-Regionalliga werden auf Länderebene ermittelt. Freiwerdende Plätze kann der Turnierleiter der Schach-Frauen-Regionalliga vergeben.
3.3 Abstieg aus der Schach-Frauen-Regionalliga
Aus jeder Gruppe steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in die jeweilige Länderebene ab.

4. Stichkämpfe

4.1 Gibt es nach Abschluss einer Spielzeit punktgleiche Mannschaften in einer Gruppe, so entscheidet die Brettpunktwertung. Ergibt auch diese Gleichstand müssen bei Plätzen, die über Auf- oder Abstieg entscheiden, Stichkämpfe gespielt werden.
4.2 Handelt es sich um zwei punktgleiche Mannschaften, wird ein Stichkampf gespielt. Die Paarungen werden ausgelost. Endet der Stichkampf punktgleich, wird die Berliner Wertung angewandt. Entsteht auch danach Gleichstand, werden zwei Blitzwettkämpfe (Bedenkzeit 5 Minuten je Spielerin/Partie) mit unveränderteren Mannschaftsaufstellungen gespielt. Bei unentschiedenem Ausgang nach Mannschafts- und Brettpunkten werden die Blitzwettkämpfe bis zur Entscheidung fortgesetzt. Die Farbverteilung wird vor dem ersten Blitzwettkampf ausgelost und wechselt anschließend.
4.3 Handelt es sich um drei oder mehr punktgleiche Mannschaften, wird ein Rundenturnier gespielt. Kommen in einem einrundigen Stichkampfturnier wieder mehrere Mannschaften punktgleich an die Spitze, wird in der Reihenfolge Brettpunkte der Stichkämpfe, Berliner Wertung aller Stichkämpfe, Los entschieden.
4.4 Bei den übrigen Plätzen werden bei Gleichstand der Brettpunkte die Plätze geteilt.

5. Spielberechtigung

5.1 Für jede Spielerin muss ein Eintrag in der Mitgliederliste des Deutschen Schachbundes e. V. (DSB) bestehen. Für Spielerinnen ohne Eintrag hat vom zuständigen Schachverband eine vorläufige Spielberechtigung vorzuliegen, für die zum nächstmöglichen Termin eine nachträgliche Eintragung zu erfolgen hat.
5.2 Eine Spielerin ist nur für einen Verein spielberechtigt, in dessen Mitgliederliste sie eingetragen ist; Ausnahme: Gastspielerinnen.
5.3 Es dürfen pro Runde nur zwei Spielerinnen mit Gastspielgenehmigung eingesetzt werden.
5.4 Der Einsatz einer nicht startberechtigten Spielerin hat den Verlust des gesamten Mannschaftskampfes mit der Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge. Bei fehlerhafter Rangfolge haben alle zu tief eingesetzten Spielerinnen ihre Partie verloren. Eine Spielerin gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in ihrer Mannschaft vor ihr eine Spielerin mit einer höheren Ranglistennummer eingesetzt wurde.
5.5 Die gemeldeten nichtdeutschen Spielerinnen dürfen ohne Einschränkung eingesetzt werden.
5.6 Fehlt eine Spielerin, so müssen die Ersatzspielerinnen in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spielerinnen ein Offenlassen einzelner Bretter. Es müssen mindestens zwei Spielerinnen zu einem Mannschaftskampf antreten.

6. Hinweise zu Gastspielgenehmigungen

6.1 Die Erteilung einer Gastspielgenehmigung ändert nicht die Vereinzugehörigkeit. Wenn ein Verein für eine Spielerin eine Gastspielgenehmigung erteilt, bleibt diese Spielerin weiterhin Vereinsmitglied und startet in Einzelmeisterschaften, den allgemeinen Mannschaftskämpfen und gegebenenfalls der Jugend als Vertreterin ihres Heimatvereins. Die Spielerin, die von ihrem Verein eine Gastspielgenehmigung für einen anderen Verein erhält, ist im Bereich der Frauen-Mannschaftsmeisterschaften (einschließlich Pokal- und Blitzmannschaftsmeisterschaft) nur noch für diesen Verein spielberechtigt.
6.2 Die Erteilung einer Gastspielgenehmigung erfolgt immer für ein Spieljahr. Frau kann nur in einem Verein Gastspielerin sein. Die Gastspielgenehmigung ist im Original (bei Reservespielerinnen von Teams der Frauen-Bundesligen als Kopie) mit der Rangliste an den Leiter der Frauen-Regionalliga einzusenden.
6.3 Gastspielgenehmigungen werden nur anerkannt, wenn der gastgebende Verein selbst keine Mannschaft in der Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Frauen-Regionalliga gemeldet hat.
6.4 Gastspielerinnen, deren Gastspielgenehmigung für die Frauen-Regionalliga noch nicht vorliegt, sind in der Frauen-Regionalliga (noch) nicht spielberechtigt.

7. Ersatzgestellung in weiteren Mannschaften

7.1 Ist ein Verein mit zwei Mannschaften in der Frauen-Regionalliga vertreten, so sind die Spielerinnen in zwei getrennten Ranglisten zu melden. Nur die Ersatzspielerinnen können in beiden Teams aufgelistet werden. Nach ihrem ersten Einsatz in einer dieser Mannschaften ist der Einsatz in der anderen Mannschaften nicht mehr möglich.
7.2 Ist ein Verein in der Frauen-Bundesliga und/oder 2. Frauen-Bundesliga sowie in der Frauen-Regionalliga vertreten, können die Spielerinnen der Frauen-Regionalliga in der Frauen-Bundesliga und/oder der 2. Frauen-Bundesliga als Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Sie sind dann am gleichen Wochenende und bei Verlegung von Wettkämpfen an dem nach dem Spielplan gleichen Termin für die Frauen-Regionalligamannschaft nicht spielberechtigt.

8. Mannschaftsmeldungen

8.1 Die Mannschaftsmeldungen (Ranglisten) sind zum jeweils festgesetzten Termin dem Turnierleiter der Frauen-Regionalliga einzureichen.
8.2 Die Ranglisten haben zu enthalten:
- Name des Vereins,
- Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Spiellokals,
- Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr. und Emailadresse der/des 1. Vorsitzende/n,
- Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr. und Emailadresse der/des Mannschaftsführer/in,
- Sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Spielerpassnummer der zu der Mannschaft gehörenden Spielerinnen in nummerierter Rangfolge
8.3 Eine Rangliste umfasst vier Stammspielerinnen und bis zu acht Ersatzspielerinnen.
8.4 Von den gemeldeten Spielerinnen dürfen bis zu acht Spielerinnen Gastspielerinnen sein
8.5 Nach dem Meldeschlusstermin kann eine Rangfolge nicht verändert werden. Es kann keine Spielerin nachgemeldet werden. Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle Stich- bzw. Auf- und Abstiegskämpfe.

9. Spieltermine, Spielpaarungen

9.1 Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist Gastgeberin. Sie hat an den Brettern mit ungerader Zahl schwarz. Dieses gilt auch, wenn an einem anderen Ort gespielt wird.
9.2 Mit Ausnahme der letzten Runde kann der reisende Verein (sofern die Straßenentfernung zum Gastgeber mehr als 150 km beträgt) bis spätestens acht Wochen vor dem Kampf (vier Wochen vor der 1. Runde) verlangen, dass der Spielbeginn am Regelspieltermin bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorgezogen wird. Neben der/m gegnerischen Mannschaftsführer/in ist der/die Gruppenleiter/in hierüber zu informieren. Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.
9.3 Ein Mannschafskampf kann einvernehmlich vorverlegt werden. Terminverlegungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem neuen Termin dem/der jeweiligen Gruppenleiter/in zur Genehmigung gemeldet werden. In der letzten Runde ist eine Verlegung grundsätzlich nicht möglich.

10. Bedenkzeit, Spieldauer

10.1 Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält jede Spielerin für die verbleibenden Züge eine weitere Stunde zu ihrer vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt. Die Gesamtspieldauer beträgt sechs Stunden ohne zwischenzeitliche Unterbrechung.
10.2 Regelspielbeginn ist Sonntag um 10.00 Uhr

11. Ergebnismeldung

11.1 Der gastgebende Mannschaftsführer meldet das Mannschaftsergebnis am Spieltag bis 18.00 Uhr mittels Email oder AB/Fax an den Turnierleiter und
an die/den jeweilige/n Gruppenleiter/in die Einzelergebnisse per Spielberichtskarte (von beiden Mannschaftsführern unterschrieben) und die Original-Partieformulare aller acht Spielerinnen oder in begründeten Fällen gut leserliche vollständige Abschriften bis zum nächsten Tag (Datum des Poststempels).
11.2 Bei verspäteter oder unvollständiger Meldung wird eine Geldbuße von 5,-- € erhoben.

12. Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier

12.1 Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie ihrem Kampf mit 0:4. Zusätzlich wird vom Gruppenleiter/in eine Geldbuße in Höhe von 50,-- € verhängt.
12.2 In Ausnahmefällen „Höhere Gewalt“ kann der Turnier/Gruppenleiter einen neuen Spieltermin ansetzen.
12.3 Eine Mannschaft, die zu mehr als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, scheidet aus der Frauen-Regionalliga aus. Sie steigt in die Landesebene ab. Die erzielten Ergebnisse werden annulliert. Zusätzlich wird vom/von der Gruppenleiter/in eine Geldbuße in Höhe von 100,-- € verhängt.

13. Verfahren beim Zurückziehen von Mannschaften

13.1 Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger. Mannschaften die sich nach dem 30. Juni zurückziehen, zahlen eine Geldbuße in Höhe von 100,-- €.
13.2 Scheidet eine Mannschaft nach der Auslosung aus, bleibt ihr Platz unbesetzt. Am Ende der Spielzeit vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

14. Turnierleitung

14.1 Die Kommission für Frauenschach des Deutschen Schachbundes e. V. bestimmt für die Frauen-Regionalliga den Turnierleiter. Der Turnierleiter kann Gruppenleiter einsetzen.
14.2 Es sind keine Schiedsrichter vorgesehen. Die Mannschaftsführer übernehmen die Wettkampfleitung

15. Bußen, Maßregelungen

15.1 Der/die Gruppenleiter/in können gegenüber Einzelspielerinnen, Funktionären und Mannschaftsführer/innen wegen Verstoßes gegen die Turnierordnung und wegen unsportlichen Verhaltens die nach den FIDE-Schachregeln vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.
15.2 Der Turnierleiter kann darüber hinaus Geldbußen bis zu 250,-- € verhängen.

16. Protest und Berufung

16.1 Gegen die Entscheidung des Gruppenleiters kann Protest beim Turnierleiter erhoben werden.
16.2 Der Protest muss innerhalb von 8 Tagen (Datum des Poststempels) schriftlich eingelegt werden. Er muss den Sachverhalt und eine Begründung enthalten.
16.3 Gleichzeitig mit dem Protest ist die Zahlung der Protestgebühr von 100,-- € nachzuweisen. Sind Protest oder Protestgebühr zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt.
16.4 Der Turnierleiter entscheidet über die Erstattung oder den Verfall der Protestgebühr.
16.5 Vereinnahmte Prostestgebühren werden nach Abzug der Kosten zur Abdeckung der Verwaltungskosten herangezogen.
16.6 Die Entscheidung des Turnierleiters ist unanfechtbar; der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Turnierordnung tritt zur Saison 2007/2008 laut einstimmigem Beschluss der Kommission für Frauenschach vom 14.01.2007 in Kraft.
-Ende-